Verkehrsstrafrecht 1 x 1 !

Gegen Sie werden strafrechtliche Ermittlungen geführt?

(z.B.: Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Tötung)

  • Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie zu keiner Zeit und niemandem gegenüber verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Machen Sie daher auch – zumindest bis zu einer ausführlichen Besprechung in unserer Kanzlei – von dem Ihnen gesetzlich zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
  • Angehörigen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, diese brauchen keine Aussage machen.

Ihnen wurde ein Strafbefehl zugestellt?

  • Gegen den Strafbefehl kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.
    Für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgeblich. Übermitteln Sie daher umgehend eine Kopie des Strafbefehls (mit dem Zustellkuvert / Briefumschlag) an unsere Kanzlei, damit die zur Stelllungnahme gesetzte Frist gewahrt werden kann.
  • Nach Einsicht in die Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren und das weitere Vorgehen besprechen.

Ihnen wurde eine Anklageschrift zugestellt?

  • Zu dem Inhalt der Anklageschrift / dem Tatvorwurf kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
    Übermitteln Sie daher umgehend eine Kopie der Anklageschrift (mit dem Zustellkuvert / Briefumschlag) an unsere Kanzlei, damit die zur Stelllungnahme gesetzte Frist gewahrt werden kann.
  • Nach Einsicht in die Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren und das weitere Vorgehen besprechen.

Ihnen wurde ein Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zugestellt?

  • Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Das Beschwerdegericht überprüft dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme insbesondere unter Berücksichtigung der Begründung der Beschwerde. Übermitteln Sie daher umgehend eine Kopie des Beschlusses (mit dem Zustellkuvert / Briefumschlag) an unsere Kanzlei.
  • Nach Einsicht in die Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und das weitere Vorgehen besprechen.