Im Verkehrszivilrecht ergeben sich schon bei einem sogenannten „Blechschaden“ viele Fragen zu (Mit-)Haftung und den möglichen Schadenersatzpositionen. Beispielsweise: Welche Ansprüche habe ich? Bekomme ich die Kosten für das Schadengutachten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall ersetzt? Für Verletzte stellen sich Fragen wie: Bekomme ich Schmerzensgeld? Habe ich Anspruch auf Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden?
Die Antworten auf diese Fragen können erst nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles erteilt werden. Oft müssen die Ansprüche gerichtlich geklärt werden, vielfach nach Einholung von Gutachten zur Unfallanalyse, zu medizinischen Fragestellungen oder Wirtschaftsgutachten zum Gewinnentgang bei Selbstständigen.
Nach Unfällen ist zu prüfen, ob Ansprüche aus einer Unfallversicherung oder Kaskoversicherung bestehen. Das Versicherungsrecht ist daher bei verkehrsrechtlichen Fragen regelmäßiger Bestandteil der juristischen Prüfung.
Häufig sind auch Fragen aus dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu prüfen. Bei einer Alkoholisierung ab 0,5 Promille ist von einer Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot auszugehen, jedoch kann auch schon eine Alkoholisierung von 0,3 Promille in Verbindung mit einem alkoholbedingten Fahrfehler zu einer Straftat und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis droht auch bei Unfallflucht, zum Beispiel nach einem Parkrempler. Führerscheinmaßnahmen und strafrechtliche Verurteilung kommen auch nach Verkehrsunfällen mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge in Betracht.
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, stellt sich nach neuerster Rechtsprechung regelmäßig, spätestens jedoch ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis die Frage nach der MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).