Unfall 1 x 1 !

Im Falle eines Verkehrsunfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps zum Verhalten an der Unfallstelle, damit Sie bei der Unfallregulierung Ihrem Recht später nicht „hinterherlaufen“ müssen.

Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall

  • Unfallstelle absichern und Warndreieck aufstellen – wenn nötig Rettungswagen rufen.
  • Ruhe bewahren und nicht vom Unfallgegner oder Dritten einschüchtern lassen.
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben!
  • Nichts verändern, sofort die Endstellung der Fahrzeuge fotografieren (z.B. Handy) und Namen, Telefonnummern und Anschriften von Zeugen notieren – nicht in jedem Fall fertigt die Polizei Fotos und notiert die Zeugen.
  • Unfallbericht (am besten immer im Handschuhfach mitführen) ausfüllen:
    immer den Namen und Adresse des Fahrers (Führerschein und Personalausweis) und des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren oder fotografieren.
  • Nehmen Sie keine „kostenlosen“ Angebote von unseriösen „Unfallhelfern“ (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
  • Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung (zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen). Verweisen Sie die Versicherung einfach an unsere Kanzlei! Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie aber daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.